Das Whistleblower-Schutzgesetz

Das Gesetz welches am 2. Juli 2023 in Kraft trat, setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um und schützt Whistleblower, indem es einheitliche Standards etabliert. Dadurch wird die Aufdeckung, Untersuchung, Verfolgung und Verhinderung von Gesetzesverstößen erleichtert, da Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden befähigt werden, Fehlverhalten zu melden.

Effektive Umsetzung des Hinweisgeberschutze

Whistleblower, die eine gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, verdienen Schutz vor möglichen Nachteilen, die sich aus ihren Meldungen ergeben könnten und sie daran hindern könnten, dies zu tun. Unternehmen und Kommunen können dies am besten durch den Einsatz der von uns bereitgestellten Software realisieren.

Unsere Software bietet eine effiziente und rechtssichere Lösung zur Entgegennahme, Bearbeitung und Verwaltung von potenziellen Missständen in Unternehmen. Sie trägt zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes bei.

Schützen Sie Ihr Unternehmen mit GATACA®

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Rechtssicherheit erhöhen

GATACA garantiert, dass Meldungen rechtssicher und nach geltenden Gesetzen verarbeitet werden.

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Fehlverhalten vorbeugen

Durch das Sammeln und Überwachen von Meldungen können Sie mögliches Fehlverhalten frühzeitig und gezielt erkennen und damit bestenfalls verhindern.

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Reputation schützen

Schützen Sie ihre Reputation und vermeiden Sie durch frühzeitiges Erkennen Repressalien.

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Vertrauens stärken

Fördern Sie die Bereitschaft zur Abgabe von Hinweisen und Erhöhen Sie die Vertrauensbasis.

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Compliance erzeugen

GATACA ermöglicht es Unternehmen, ihre Compliance mit geltenden Gesetzen und Regulierungen in Einklang zu bringen.

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Integrität gewähren

Mit GATACA fördern Sie die Integrität Ihres Unternehmens, indem ein sicherer Weg für einfache Meldung von Missständen bereitsteht.

GATACA® Software anfragen

Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgerschutzgesetztes und der EU-Whistleblower-Richtlinie einfach und effizient mit GATACA.

Häufig gestellte Fragen

Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Informationen zu potenziellen Missständen im Hinweisgebersystem einreicht. Diese Personen können unter anderem Arbeitnehmer (einschließlich ehemaliger Mitarbeiter), Bewerber, Praktikanten, Dienstleister, Freelancer, Anteilseigner und Unterauftragnehmer sein.

Das Hinweisgebersystem geht über die bloße Vermeidung von Sanktionen und die Aufdeckung von Problemen im Unternehmen hinaus. Stattdessen fördert es aktiv eine offene und transparente Compliance-Kultur in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern, um diese zu etablieren und zu stärken.

Die Nachrichten sind durch ein Ende-zu-Ende-Sicherheitsverfahren verschlüsselt, während das Hosting auf Servern erfolgt, die den DSGVO-Bestimmungen entsprechen und ISO/IEC-zertifiziert sind.

Mithilfe einer individuellen PIN können Hinweisgeber alle Daten zum gegebenen Hinweis inklusive die Antworten des jeweiligen Unternehmens sichten. Spezifische Daten zu Fällen können lediglich seitens Systemberechtigter verwaltet und gesehen werden.