Effektiv: Datenschutz, der den Unterschied macht
Unsere Strategien bieten tatsächlichen Schutz für Ihre Daten sowie die Privatsphäre Ihrer Kunden. Indem wir verlässlichen Datenschutz bieten, stärken wir das Vertrauen und gewährleisten Ihre rechtliche Konformität.
Effizient: Direkter Weg zur Compliance
Datenschutz wird nahtlos in Ihre Unternehmensabläufe eingebettet. Durch die Konzentration auf essenzielle Aspekte sichern wir die Effizienz und Störungsfreiheit Ihres Geschäftsbetriebs.
Erforderlich: Nur das Notwendige für Ihren Schutz
Wir vermeiden die Belastung mit überflüssigen Aktionen. Nach sorgfältiger Bedarfsanalyse empfehlen wir ausschließlich Maßnahmen, die effektiv zum Schutz Ihrer Daten und zur Sicherheit Ihres Unternehmens beitragen.
Profitieren Sie von umfassender Expertise ohne interne Ressourcenbindung. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt aktuelles Wissen, objektive Sichtweisen und effiziente Lösungen in Ihre Organisation, entlastet Ihr Team und gewährleistet höchste Datenschutzstandards.
Profitieren Sie von einer integrierten Lösung für Datenschutz und Informationssicherheit, die den Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich reduziert.
Unser Kombi-Paket erhöht die Effizienz durch die Zusammenführung beider Dienste. Diese Kosteneffizienz teilen wir direkt mit Ihnen, indem wir sie in unser attraktives Kombiangebot einfließen lassen.
GATACA unterstützt Ihr Unternehmen bei der Einhaltung essentieller IT-Compliance-Anforderungen, wie dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Geschäftsgeheimnisgesetz.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um rechtliche Vorgaben effizient umzusetzen und Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine sichere und gesetzeskonforme IT-Umgebung.
Häufig gestellte Fragen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten in Ihrer öffentlichen Einrichtung
Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter ist eine von einer öffentlichen Stelle ernannte Fachkraft, die sicherstellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen erfolgt.
Die Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten ist für öffentliche Stellen obligatorisch, die personenbezogene Daten verarbeiten, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
Zu den Hauptaufgaben gehören die Beratung der Behörde in Datenschutzfragen, die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, die Sensibilisierung und Schulung des Personals sowie die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden.
Die Ernennung erfolgt in der Regel durch die Leitung der öffentlichen Stelle, basierend auf der Fachkunde und der Fähigkeit der Person, die Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
Ja, öffentliche Stellen können auch externe Experten als behördliche Datenschutzbeauftragte bestellen, sofern diese die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit für die Erfüllung der Aufgaben mitbringen.