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DSGVO: Die Abmahnwelle rollt – gerade Digitalunternehmen sind betroffen

Die Innenansicht der riesigen brechenden Welle des Meeres in Mentawai Inseln, Indonesien
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Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten

Seit dem 25. Mai 2018 ist es wieder etwas ruhiger um die DSGVO geworden. Die befürchteten DSGVO-Abmahnungen sind erstmal ausgeblieben und von vielen Unternehmen wurde das Thema DSGVO und vor allem die Datenschutzerklärung wieder ad acta gelegt.
Doch in letzter Zeit sind DSGVO-Abmahnungen in Zusammenhang mit einer Nichtberücksichtigung der DSGVO keine Einzelfälle mehr. Immer mehr Unternehmen klagen über Probleme mit der DSGVO und es werden in Deutschland zunehmend Abmahnungen gemeldet.
Laut einer Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) zufolge sollen gerade Digitalunternehmen betroffen sein. An die 5% aller deutschen Digitalunternehmen haben nach Umfrageangaben schon Abmahnungen erhalten

Die DSGVO sorgt noch immer für Unmut und Unsicherheit

Unklare Formulierungen und sich zum Teil wiedersprechende Vorgaben machen die Bestimmungen der DSGVO ein wenig so wie Kafkas „Der Prozess“ im Deutschabitur: interpretationsbedürftig.
Egal ob Posts auf Facebook, Veröffentlichungen auf der Homepage oder die Cookie-Policy; die DSGVO macht alles ein wenig umständlicher und lässt Unternehmen vorsichtiger agieren.
Was darf man noch, was darf man nicht? Auch im Bereich der Kunden und eigenen Mitarbeiter stehen oftmals große Fragezeichen, wie hier zu verfahren ist: Ein Bild von der Firmenfeier? So leicht geht das nicht mehr!

Aber was können Unternehmen denn nun tun, um sich adäquat gegen DSGVO-Abmahnungen zu schützen und dennoch eine anständige Onlinepräsenz aufrecht zu erhalten?

 Nun ja, entweder sich intensiver mit der DSGVO beschäftigen und sich durch eine große Masse an Texten, Artikel und gesetzlichen Bestimmungen wühlen, sich einen teuren Anwalt leisten, der sich um alles kümmert oder alternativ einen Experten und externen Datenschutzbeauftragten beauftragen.