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Facebook und der Datenschutz seit dem EuGH-Urteil

3D Stapel von Facebook-Logo Hintergrund. Facebook die berühmte Social-Media-Plattform
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Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten

Lange war nach dem Inkrafttreten der DSGVO nicht geklärt, wie es gerade bei Facebook (insbesondere den einzelnen Fanseiten) in der Zukunft geregelt wird, damit jegliche datenschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt werden. Seit einem erneuten Urteil des EuGH herrschte kurzzeitig Verwirrung bei Seitenbesitzern auf Facebook. Jetzt hat der Herrsteller die ersten neuen Regeln aufgestellt und Konsequenzen aus dem Urteil gezogen.

Facebook verpflichtet zum Teil den Betreiber von Fanpages

Die Regeln für Fanseiten-Betreiber wurden seitens Facebook nun grundlegend überarbeitet und auf das Urteil angepasst. Hauptsächlicher und datenschutzrelevanter Aspekt stellen die sogenannten „Insights“ dar, durch welche Seitenbetreiber Daten auswerten können. Beispielsweise geht es hier um Anzahl der Views, Klicks, Käufe usw.; quasi alles, wie ein Nutzer mit einer Seite interagiert.
Seitenbetreiber haben nun von Facebook eine Bestimmungsergänzung erhalten, wodurch sie selbst sicherstellen müssen, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt und es muss ein Verantwortlicher genannt werden.
Ebenso wird festgelegt, dass Facebook Irland (das hier in Deutschland aktive Unternehmen) mit den Webseitenbesitzern gemeinsam verantwortlich für die Seite ist, was bedeutet, dass auch Facebook selbst sich darum bemühen muss, alles rechtssicher zu gestalten.



Unsere Expertenmeinung: Verlinken Sie dringend in dem auf Ihrer Facebookseite vorgesehenen Feld Ihre Datenschutzerklärung und erwähnen dies auch im Impressum auf Ihr Profil, wo Sie ebenso einen Verantwortlichen für den Datenschutz festlegen.